Stand 01.05.2022
Liebe Klientinnen und Klienten!
Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der körpernahen Dienstleistung in meiner Shiatsu-Praxis nur mit 3G-Regel + FFP2-Maske erfolgen kann.
Ich kontrolliere Ihren Nachweis über das Bestehen einer "geringen epidemiologischen Gefahr" (= 3G-Regel
"geimpft oder genesen oder getestet") bei Betreten der Räumlichkeiten. Das jeweilige Dokument ist für die Dauer des
Aufenthalts bereitzuhalten. Es wird nicht gespeichert oder vervielfältigt.
Hier eine Übersicht über alle relevanten Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit Ihrer Shiatsu-Behandlung:
Die Termineinteilung erfolgt meinerseits mit dem nötigen zeitlichen Abstand, um die Räumlichkeiten ausgiebig zu
lüften und Flächen zu desinfizieren. Zusätzlich zu den immer schon bestehenden Hygienemaßnahmen, wie z.B. des immer frischen Leintuchs und frischer Polsterauflage, arbeite ich stets mit
FFP2-Maske und bin natürlich als Praktikerin selbst auch dem Nachweis über eine "geringe epidemiologische Gefahr" verpflichtet.
Im Detail werden folgenden Nachweise einer "geringen epidemiologischen Gefahr" gemäß der
Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2022 anerkannt:
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in dieser Situation die Gefahr einer Ansteckung durch geeignete Hygienemaßnahmen nur verringert, aber nicht ausgeschlossen werden kann und nehmen Sie, wenn Sie sich zu einer Risikogruppe zählen, von einer Behandlung Abstand.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Einhalten der geltenden Bestimmungen!
Ich freue mich auf unsere Behandlung!